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   BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60   

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https://dejure.org/1960,7347
BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60 (https://dejure.org/1960,7347)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - 1 StR 125/60 (https://dejure.org/1960,7347)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - 1 StR 125/60 (https://dejure.org/1960,7347)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 7, 238, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118 [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55]; 12, 311, 314 f [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]) muß das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen anschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben und erkennen lassen, daß der Tatrichter bei ihrer Würdigung von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgegangen ist.
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 7, 238, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118 [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55]; 12, 311, 314 f [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]) muß das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen anschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben und erkennen lassen, daß der Tatrichter bei ihrer Würdigung von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgegangen ist.
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 7, 238, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118 [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55]; 12, 311, 314 f [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]) muß das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen anschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben und erkennen lassen, daß der Tatrichter bei ihrer Würdigung von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgegangen ist.
  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung muß zwar das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen abschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben (BGHSt 12, 311, 314 ff [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]; 1 StR 125/60 vom 26. April 1960).
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